Gewerkschafter fordern Rückkehr zur Beitragsparität

IG Metall kontra Arbeitgeberverbände

Würzburg. Die IG Metall Würzburg hält Nichts von der Idee der Unternehmerverbände, die Entgeltfortzahlung und die Wiederherstellung der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung gegeneinander aufzurechnen. In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten fordert die IG Metall die Parlamentarier der Region dazu auf „das Prinzip der Parität in der Krankenversicherung vollständig zu rehabilitieren“.

In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beschäftigte sowie Rentnerinnen und Rentner einen höheren Beitragsanteil als die Arbeitgeber. Nachdem zunächst ein Sonderbeitrag der Versicherten in Höhe von 0,9 Prozent eingeführt wurde, gilt seit 2015 ein allgemeiner Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent, paritätisch finanziert. Hinzu kommen kassenindividuelle Zusatzbeiträge ausschließlich für Versicherte. Der Arbeitgeberbeitrag wurde bei 7,3 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens festgeschrieben, während Beschäftigte sowie Rentnerinnen und Rentner die Mehrkosten des Gesundheitssystems allein zu finanzieren haben. Ihre Mehrbelastung beläuft sich seit dem Jahr 2005 inzwischen auf rund 145 Mrd. Euro.

Werner Flierl, 2. Bevollmächtigter der IG Metall Würzburg: „Die IG Metall hat den Bruch mit der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung stets abgelehnt und die Rückkehr zur Parität gefordert. Wir stehen für eine gleichgewichtige Teilhabe von Kapital und Arbeit an der Finanzierung der sozialen Ausgestaltung der Gesellschaft“.

Zum Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ verlangt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dass der Arbeitgeberanteil auf den hälftigen Zusatzbeitrag der günstigsten wählbaren Kasse festgelegt und zudem die Entgeltfortzahlung auf 6 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt werden soll.

Die IG Metall meint, dass diese Umsetzungsvariante dazu führen würde, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Parität nur für einen sehr kleinen Teil der Versicherten gelten würde. Für die Mehrheit der Versicherten bliebe es bei der ungleichen und ungerechten Lastenverteilung zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten.

„Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit gegenzurechnen, ist in der Sache falsch“, meint Walther Mann, erster Bevollmächtigter der IG Metall Würzburg: „Die Parität hat mit dem Anspruch der Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung rein gar nichts zu tun. Und mehr noch: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine der wichtigsten sozialen Leistungen und sorgt für eine wirksame Absicherung aller Beschäftigten im Krankheitsfall. Durch das Entgeltfortzahlungsgesetz werden soziale Härten vermieden“, so der Gewerkschafter.

Die IG Metall fordert die Abgeordneten dazu auf, allen Versuchen entgegenzutreten, die Entgeltfortzahlung und die Wiederherstellung der Parität gegeneinander aufzurechnen, heißt es in einer Presseerklärung der IG Metall Würzburg!

(Bildnachweis: IG Metall Würzburg)