Arbeitslosengeld wird länger gezahlt

In der IG Metall Geschäftsstelle Würzburg häufen sich die Nachfragen im Zusammenhang mit der Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit gibt dazu folgende Erklärung: „Im Rahmen des Zweiten Sozialschutz-Pakets der Regierung wurde beschlossen, Arbeitslosengeld 3 Monate länger auszuzahlen. Das gilt für alle, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 endet. 

Arbeitslosengeld wird nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt. Mit der Verlängerung der Bezugsdauer will die Bundesregierung die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Arbeitslose mildern. Die Verlängerung um 3 Monate gilt befristet für alle, deren Anspruch auf die Leistung in diesem Jahr noch ausläuft. 

Betroffene Versicherte werden von ihrer zuständigen Arbeitsagentur per Schreiben über die Verlängerung informiert und müssen selbst nichts unternehmen. Das Arbeitslosengeld erhalten sie automatisch 3 Monate länger. 

Die Regelung gilt rückwirkend auch für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem 1. Mai endete. Wer in diesem Fall bereits Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose (auch: Arbeitslosengeld II) erhält oder beantragt hat, braucht nichts zu unternehmen: Jobcenter und Arbeitsagentur stimmen sich ab. Betroffenen wird der Differenzbetrag zwischen Arbeitslosengeld und Grundsicherung in jedem Fall ausgezahlt.“