Was sich bei den Betriebsrenten ändern soll

Zeit für Klarheit beim Thema Betriebsrenten. Unterfrankens DGB Regionsgeschäftsführer Frank Firsching sprach Anfang Dezember zur „Betriebsrenten-Doppelverbeitragung“ vor Betriebsratsmitgliedern der IG Metall. Werner Flierl, erster Bevollmächtigter der IG Metall Würzburg, begrüßte dazu etwa 40 Betriebsräte im Schützenhaus in Eibelstadt. Werner Flierl: „Wir müssen die Schieflage bei der Rente endlich korrigieren. Es gilt, ungerechte Vorgaben rückgängig zu machen!“

Die Doppelverbeitragung bei den Betriebsrenten sei eine extreme Ungerechtigkeit, so der zweite Bevollmächtigte der IG Metall in Würzburg, Norbert Zirnsak. Er informierte, dass die zusätzliche Belastung bei der Betriebsrente von der rotgrünen Regierung 2004 eingeführt wurde. „Nach jahrelanger Kritik der Gewerkschaften wird jetzt endlich ein erster Schritt zur Verbesserung in Angriff genommen“, sagte Norbert Zirnsak.

Das sogenannte Betriebsrentenfreibetragsgesetz solle noch im Dezember 2019 von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und am 1.1.2020 in Kraft treten, berichtete Frank Firsching.

Frank Firsching zu den Details:

Seit 2004 gilt eine Freigrenze für Beiträge von Betriebsrenten und Auszahlungen von Direktversicherungen (zählt als Betriebsrente) an die GKV und die GPV (gesetzliche Pflegeversicherung). Im Jahr 2019 beträgt diese dynamische Freigrenze 155,75 Euro. Faktisch wurden für Betriebsrenten bis zu einer monatlichen Höhe von 155,75 Euro keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Ab einer Betriebsrente von 155,76 Euro wurde der volle Beitrag auf die GKV und GPV fällig. Dieser volle Beitrag von 15,6% auf die GKV wird auch „doppelter Beitrag“ genannt, da nicht nur der Versichertenanteil von 7,8% bezahlt werden muss, sondern auch der Arbeitgeberanteil von ebenfalls 7,8% fällig wird.

Rechnerisch ergibt sich als bei einer monatlichen Betriebsrente von 200 Euro aktuell ein GKV Beitrag von 31,60 Euro (15,6% von 200 Euro). Bei einer Betriebsrente von 500 Euro ergibt sich eine Beitragshöhe beim GKV-Beitrag von 78.- Euro.

Für Direktversicherungen gilt praktisch das gleiche. Findet die Auszahlung auf einmal statt wird beitragstechnisch so getan, als erfolge die Auszahlung monatlich 10 Jahre lang zu gleichen Teilen. Bei einer Auszahlung von beispielsweise 60.000 Euro wird diese Summe durch 120 Monate geteilt, was 500 Euro ergibt, die als monatliche Betriebsrentenauszahlung berechnet werden. Bei einem Beitragssatz von 15,6% ergeben sich wiederum 78.- Euro Beitrag. Auf die Auszahlungssumme von 15,6% hochgerechnet ergibt sich ein summierter Beitrag von 9.360 Euro. Mit der Gesetzesvorlage wird lediglich aus der Freibetragsgrenze ein Freibetrag. Aber nur bei der GKV, bei der GPV bleibt alles beim Alten. Die Freibetragsgrenze bleibt dynamisch und beträgt zum 1. Januar 2020 genau 159,25 Euro.

Was Politiker zum Thema sagen:

Die IG Metall Würzburg hat die örtlichen Abgeordneten im deutschen Bundestag, Paul Lehrieder (CSU), Klaus Ernst (Linke), Manuela Rottmann (Grüne), Andrew Ullmann (FDP) und Bernd Rützel (SPD) im Vorfeld der IG Metall Veranstaltung zum Thema befragt. Die Bundestagsabgeordneten Paul Lehrieder und Andrew Ullmann haben die Fragen der IG Metall nicht beantwortet.

Die Antworten von Klaus Ernst, Bernd Rützel und Manuela Rottmann dokumentieren wir zum nachlesen:

IG Metall Würzburg – Offener Brief – Antwort MdB Rützel,

IG Metall Würzburg – Offener Brief – Antwort MdB Rottmann

IG Metall Würzburg – Offener Brief – Antwort MdB Ernst

 

Frank Firsching erklärte bei der IG Metall in Eibelstadt die Details zur geplanten Änderung bei der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten

 

 

Etwa 40 Kolleginnen und Kollegen waren nach Eibelstadt gekommen, um sich bei einer IG Metall Veranstaltung zu den geplanten Änderungen bei der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten zu informieren.