Betriebsvereinbarung: Mobile Arbeit jetzt gut regeln!

Von Fehrer in Kitzingen bis Warema in Marktheidenfeld, von ITW in Röttingen bis GKN in Bad Brückenau. Der Corona Lockdown hat in den Betrieben der Region gezeigt: Mobiles Arbeiten ist möglich und braucht Regeln. Die IG Metall hat deshalb aktuelle Erfahrungen von Beschäftigten und Betriebsräten gesammelt. Wichtiges Ergebnis: Mobile Arbeit darf nun nicht zu ungeregelter angeordneter Heimarbeit umschlagen.

Grundlage für Regeln zum Mobilen Arbeiten in der Metall- und Elektroindustrie ist ein Tarifvertrag, der seit 2018 gilt. Er bietet einen verlässlichen, tariflichen Rahmen, um mobiles Arbeiten im Betrieb gut zu regeln. Jetzt geht es darum, betriebliche Folgeregelungen zu treffen. Prominentes Beispiel ist der Sonnenlichtmanager Warema in Marktheidenfeld. Auch dort beschäftigen sich die Betriebsparteien mit dem Thema. Ziel ist es, eine Betriebsvereinbarung zu gestalten, die Perspektiven und Sicherheit für die Beschäftigten in mobiler Arbeit in den Blick nimmt.

Anhand von verschiedenen Thesen zeigt die IG Metall in einem Faktenblatt die Zukunft von mobiler Arbeit auf.

Faktenblatt zum Download:

IG Metall Faktenblatt Mobiles Arbeiten

 

Bild-Copyright Vermerk: Harm Bengen