Coronaregeln im Betrieb: Was ab dem 24. November 2021 gilt

Geimpft, getestet, genesen? Diese Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber, Betriebsräte und Beschäftigte. Ab 24. November 2021 gelten die Änderungen am Infektionsschutzgesetz, auch zur bundesweiten 3G-Regelung in den Betrieben:

 

Kurze Zusammenfassung der aktuellen Eckpunkte:

Arbeitgeber dürfen den Impf- und Genesenenstatus der Beschäftigten erfassen.

Ungeimpfte müssen täglich einen aktuellen Test nachweisen (Schnelltest gilt 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden).

Die Kosten für die Tests müssen die Beschäftigten tragen (Ausnahme: 1 Bürgertest pro Woche).

Arbeitgeber können wöchentlich zwei Selbsttests unter Aufsicht und mit Dokumentation anbieten (würde als 3G-Nachweis reichen), müssen es aber nicht.

Die Beschäftigten sind selbst verantwortlich für ihren 3G-Nachweis. Sie müssen dafür also auch prinzipiell ihre eigene Zeit aufwenden.

 

Eine Zusammenstellung der IG Metall Bayern erklärt die Coronaregeln im Betrieb:

Coronaregeln im Betrieb – Häufig gestellte Fragen

 

Bildnachweis: IG Metall Würzburg