Coronaregeln im Betrieb: Was ab dem 24. November 2021 gilt
![](https://wuerzburg.igmetall.de/wp-content/uploads/2021/03/IG-Metall-Fahne-960x526.png)
Geimpft, getestet, genesen? Diese Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber, Betriebsräte und Beschäftigte. Ab 24. November 2021 gelten die Änderungen am Infektionsschutzgesetz, auch zur bundesweiten 3G-Regelung in den Betrieben:
Kurze Zusammenfassung der aktuellen Eckpunkte:
Arbeitgeber dürfen den Impf- und Genesenenstatus der Beschäftigten erfassen.
Ungeimpfte müssen täglich einen aktuellen Test nachweisen (Schnelltest gilt 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden).
Die Kosten für die Tests müssen die Beschäftigten tragen (Ausnahme: 1 Bürgertest pro Woche).
Arbeitgeber können wöchentlich zwei Selbsttests unter Aufsicht und mit Dokumentation anbieten (würde als 3G-Nachweis reichen), müssen es aber nicht.
Die Beschäftigten sind selbst verantwortlich für ihren 3G-Nachweis. Sie müssen dafür also auch prinzipiell ihre eigene Zeit aufwenden.
Eine Zusammenstellung der IG Metall Bayern erklärt die Coronaregeln im Betrieb:
Coronaregeln im Betrieb – Häufig gestellte Fragen
Bildnachweis: IG Metall Würzburg