Ehrenamtliche Richter am Arbeitsgericht: Wie das Verfahren wirklich funktioniert und warum Gewerkschaften dazugehören

Wer schon selbst erlebt hat, wie schnell ein Arbeitsplatz, der Lohn oder die eigene berufliche Zukunft auf dem Spiel stehen können, weiß: Arbeitsrecht ist keine Theorie. Wenn vor dem Arbeitsgericht über Kündigungen, Überstunden, Eingruppierungen oder Mitbestimmung verhandelt wird, geht es um echte Menschen und um die Realität in den Betrieben.
Genau deshalb sitzen an den Arbeitsgerichten nicht nur Berufsrichter, sondern auch ehrenamtliche Richter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen. Dieses Prinzip hat einen einfachen Grund: Arbeitsrecht soll nicht lebensfremd sein. Wer täglich erlebt, was Leistungsdruck, Schichtarbeit, Personalabbau oder unsichere Arbeitsverhältnisse bedeuten, bringt Erfahrungen mit, die man nicht aus Kommentaren oder Aktenordnern lernt.
Viele ehrenamtliche Richter auf Arbeitnehmerseite engagieren sich deshalb seit Jahren in Betriebsräten oder Gewerkschaften. Sie kennen die Probleme der Kolleginnen und Kollegen aus eigener Erfahrung. Sie wissen, was es bedeutet, wenn Beschäftigte nach Jahrzehnten plötzlich vor einer Kündigung stehen oder wenn immer weniger Personal immer mehr Arbeit leisten muss.
Wie wird man ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht?
Ausgelöst wurde die aktuelle Debatte durch eine Kleine Anfrage der Alternative für Deutschland (AFD) zur Zusammensetzung ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht. Dabei entstand teilweise der Eindruck, Gewerkschaften würden Richter selbst „einsetzen“ oder kontrollieren. Tatsächlich ist das Verfahren jedoch klar gesetzlich geregelt.
Die Berufung ehrenamtlicher Richter erfolgt nach den Vorgaben der §§ 20 ff. Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände besitzen dabei ein gesetzlich vorgesehenes Vorschlagsrecht. Die eigentliche Berufung erfolgt anschließend durch die zuständigen staatlichen Stellen.
In Bayern läuft das Verfahren in der Praxis so ab, dass die Gewerkschaften des Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) ihre Mitgliedsgewerkschaften um Vorschläge geeigneter Kolleginnen und Kollegen bitten. Auch die IG Metall beteiligt sich an diesem Verfahren. Interessierte und geeignete Mitglieder können vorgeschlagen werden und füllen dafür entsprechende Unterlagen und Formulare aus. Anschließend werden die Vorschlagslisten geprüft und im weiteren gesetzlichen Verfahren durch die zuständigen ministerialen Stellen berufen.
Die Gewerkschaften „ernennen“ also keine Richter selbst. Sie schlagen Kolleginnen und Kollegen mit Erfahrung aus der Arbeitswelt vor — genauso wie Arbeitgeberverbände ihre Vertreter benennen. Ziel dieses Systems ist ausdrücklich, Erfahrungen aus den Betrieben in die Rechtsprechung einzubringen.
Warum ehrenamtliche Richter wichtig sind
Arbeitsgerichte befassen sich täglich mit Kündigungen, Tarifverträgen, Arbeitszeiten, Mitbestimmung oder betrieblichen Konflikten. Deshalb ist praktische Erfahrung dort unverzichtbar.
Ehrenamtliche Richter bringen Erfahrungen aus Werkhallen, Büros, Schichtbetrieben, Verwaltungen und Pflegeeinrichtungen direkt in die Gerichte ein. Sie wissen, wie Arbeitsalltag tatsächlich funktioniert und welche Auswirkungen Entscheidungen auf Beschäftigte und Unternehmen haben.
Wer ehrenamtlicher Richter wird, übernimmt Verantwortung für Fairness, Mitbestimmung und den sozialen Rechtsstaat. Ehrenamtliche Richter stehen für eine Arbeitsgerichtsbarkeit, die die Arbeitswelt kennt — und genau deshalb sind sie so wichtig.
Warum rechtspopulistische Medien das richterliche Ehrenamt zum Thema machen
In den vergangenen Wochen wurden die Zahlen zur Zusammensetzung ehrenamtlicher Richter vor allem von Teilen der rechten und rechtspopulistischen Medienlandschaft aufgegriffen und politisch zugespitzt. Dabei wurde behauptet, Gewerkschaften würden angeblich keine Arbeitnehmerinteressen mehr vertreten, sondern in erster Linie Parteipolitik betreiben. Der politische Angriff richtet sich dabei gegen das Grundprinzip unabhängiger und organisierter Arbeitnehmervertretung insgesamt. Der Angriff auf ehrenamtliche Richterinnen und Richter ist letztlich ein Angriff auf die Idee, dass Beschäftigte ihre Erfahrungen und Interessen selbstbewusst in demokratische Institutionen einbringen.
Die Stoßrichtung der Vorwürfe blendet die tatsächliche Rolle von Gewerkschaften in der Arbeitswelt aus. Gewerkschaften bestehen aus Beschäftigten, Betriebsräten, Vertrauensleuten und Kolleginnen und Kollegen aus den Betrieben selbst. Natürlich vertreten Gewerkschaften politische Positionen — immer dann, wenn politische Entscheidungen direkte Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Industriepolitik, Tarifbindung oder soziale Sicherheit haben.
Gerade in Zeiten von Transformation, Digitalisierung und Umbrüchen in der Industrie wäre es absurd, wenn Gewerkschaften zu Energiepolitik, Infrastruktur oder Industriearbeitsplätzen schweigen würden. Wenn Arbeitsplätze durch politische Fehlentscheidungen gefährdet werden, erwarten Beschäftigte zu Recht, dass ihre Interessenvertretungen Stellung beziehen.
Die politische Stoßrichtung solcher Debatten ist dennoch erkennbar. Organisierte Arbeitnehmervertretung soll zunehmend als illegitim dargestellt werden. Beschäftigte sollen den Eindruck gewinnen, ihre Gewerkschaften würden „nicht mehr für sie sprechen“. Dahinter steht häufig die Vorstellung, Arbeitswelt solle möglichst konfliktfrei funktionieren und Arbeitnehmer ihre Interessen nicht mehr gemeinsam und organisiert vertreten.
Genau das widerspricht jedoch bewusst dem demokratischen Modell der Bundesrepublik nach 1945. Die Lehre aus der deutschen Geschichte war gerade, dass Demokratie in der Arbeitswelt unabhängige Gewerkschaften, starke Mitbestimmung und Beschäftigte braucht, die ihre Interessen selbst organisieren können. Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft gehören deshalb bis heute zu den Grundpfeilern unserer Demokratie.
Häufige Fragen zu ehrenamtlichen Arbeitsichtern
Norbert Zirnsak, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Würzburg erklärt häufig gestellte Fragen rund um das Thema des arbeitsrichterlichen Ehrenamtes.
Werden ehrenamtliche Arbeitsrichter von Gewerkschaften ernannt?
Nein. Gewerkschaften besitzen lediglich ein gesetzlich vorgesehenes Vorschlagsrecht. Die Berufung erfolgt durch staatliche Stellen nach den Vorgaben des Arbeitsgerichtsgesetzes.
Warum kommen viele ehrenamtliche Richter aus Gewerkschaften?
Weil viele Gewerkschaftsmitglieder über umfangreiche praktische Erfahrungen im Arbeitsleben, in Betriebsräten oder im Arbeitsrecht verfügen. Genau diese Erfahrung soll in die Arbeitsgerichtsbarkeit eingebracht werden.
Welche Aufgabe haben ehrenamtliche Richter?
Sie wirken gleichberechtigt mit Berufsrichtern an Entscheidungen der Arbeitsgerichte mit und bringen praktische Erfahrungen aus der Arbeitswelt ein.
Wie kann man ehrenamtlicher Richter werden?
Geeignete Kolleginnen und Kollegen können über Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände vorgeschlagen werden. Anschließend erfolgt ein gesetzlich geregeltes Berufungsverfahren.
Was mache ich, wenn ich Interesse am Ehrenamt habe?
Wer Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt hat oder mehr über die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter erfahren möchte, kann sich an die Geschäftsstelle der IG Metall Würzburg wenden.
Bildnachweis: IG Metall Würzburg, KI generiert
