IG Metall Bayern und Tarifgemeinschaft des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes handeln gemeinsam gegen Auswirkungen der Corona-Krise

IG Metall Bayern

Die IG Metall Bezirk Bayern und die Tarifgemeinschaft des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes e.V. haben gemeinsam vereinbart, die Ankündigungsfrist bei Kurzarbeit zu verkürzen. „Durch die Corona-Pandemie verändert sich die wirtschaftliche Situation der bayerischen Kraftfahrzeugbetriebe und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dramatisch“, sagten Johann Horn, Bezirksleiter der IG Metall Bayern und Albert Vetterl, Vorsitzender der Tarifgemeinschaft des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes. Kurzarbeit werde ein wesentliches Instrument dabei sein, „den Betrieben zu helfen, diese schwierige Zeit zu überstehen und Arbeitsplätze zu sichern“, zeigten sich die Tarifpartner einig. „In dieser besonderen Situation ist es deshalb nötig, sehr schnell auf das Instrument Kurzarbeit zurückgreifen zu können. Deshalb haben wir gemeinsam vereinbart, die Ankündigungsfrist von 14 Tage auf 3 Tage zu verkürzen“, sagten Horn und Vetterl. „Als Tarifpartner übernehmen wir damit in dieser Krisensituation schnell und einvernehmlich Verantwortung für den Mittelstand in Bayern.“ Der Tarifvertrag des bayerischen Kfz-Gewerbes sieht eine Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld vor und trägt somit zur Existenzsicherung der Beschäftigten in dieser schwierigen Zeit bei. 

Die neue Ankündigungsfrist tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Dezember 2020. Kurzarbeit hat in wirtschaftlich schwierigen Situationen beispielsweise für Arbeitgeber den Vorteil von niedrigeren Personalkosten. Umgekehrt besteht aus Arbeitnehmersicht beispielsweise keine Notwendigkeit von betriebsbedingten Kündigungen. Durch Kurzarbeit können dadurch Arbeitsplätze erhalten und qualifizierte Arbeitskräfte an Unternehmen gebunden bleiben.